15 Sep,2021

Ab dem 26.09.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Solar­strom für Elektro­autos (442)“ stellen.


Autor: Malena

Das ist eine großartige Nachricht! Wenn Sie planen, eine Ladestation für Elektrofahrzeuge zu erwerben, könnte die neue Politik in Deutschland Ihnen ermöglichen, diese zu einem unschlagbaren Preis zu besitzen!

 

 

 

 

 

Das LCTC hat für Sie die wichtigsten Informationen über die deutsche Förderpolitik für Käufer von Ladegeräten zusammengestellt (siehe unten):

 

 

Wer kann Anträge stellen?

Natürliche Personen (Privatpersonen), die Eigentümerin oder Eigentümer von bestehenden, selbst bewohnten Wohngebäuden in Deutschland sind und deren Haushalt ein Elektroauto besitzt oder verbindlich bestellt hat.

 

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung eines fabrikneuen Gesamtsystems zur Eigenstromerzeugung und -nutzung für Elektroautos im nicht öffentlichen Bereich von Wohngebäuden, bestehend aus:

 

• Photovoltaikanlage mit mindestens 5 kWp Spitzenleistung

• Solarstromspeicher mit mindestens 5 kWh Speicherkapazität

• Nicht öffentlich zugängliche Ladestation mit mindestens 11 kW Ladeleistung

 

 

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens und nach erfolgreicher Überprüfung der Fördervoraussetzungen auf Ihr Bankkonto überwiesen wird.

 

Der Zuschuss setzt sich aus leistungsabhängigen Pauschalbeträgen für die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher sowie fixen Pauschalbeträgen für die Ladestation und gegebenenfalls den Innovationsbonus für bidirektionales Laden zusammen:

 

• Photovoltaikanlage                                     600 Euro pro kWp Spitzenleistung (abgerundet auf ganze kWp), maximal 6.000 Euro

• Solarstromspeicher                                     250 Euro pro kWh Speicherkapazität (abgerundet auf ganze kWh), maximal 3.000 Euro

• Ladestation                                                 600 Euro pauschal

• Innovationsbonus bidirektionales Laden    600 Euro pauschal

 

• Maximal können Sie eine Förderung von  10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten

 

 

LCTC ist mit allen Solaranlagen kompatibel und verfügt über Phasenumschaltung, 11KW und ist außerdem OCPP-fähig.

 

 

 

 

 

 

 

 

Sind Sie noch unschlüssig, ob Sie ein Ladegerät für Elektroautos kaufen sollen? Klicken Sie hier, um die Vorteile eines eigenen Ladegeräts für Elektroautos zu sehen. Nutzen Sie diese deutsche Fördermöglichkeit und senden Sie uns eine E-Mail hello@linkcharging.com, um eine Anfrage zu stellen!

 

 

442 Solarstrom für Elektroautos | KfW

 

 

 

 

2023-09-22

LCTC Company nun auf der Förderliste des KFW-Solarstrom für Elektroautos (442) in Deutschland steht!


Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass LCTC Company nun auf der Förderliste des KFW-Solarstrom für Elektroautos (442) in Deutschland steht!

2023-09-06

Ab dem 26.09.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Solar­strom für Elektro­autos (442)“ stellen.


Das LCTC hat für Sie die wichtigsten Informationen über die deutsche Förderpolitik für Käufer von Ladegeräten zusammengestellt (siehe unten):