15 Sep,2021
Für Deutsche Unternehmen und Kommunale Elektroautofahrer: LINCHR E-Serie ist KfW 441/439 Förderfähig
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Die Wallbox der LINCHR E-Serie erfüllt den Förderantrag von KFW441.439.
Die KFW441 eignet sich für Unternehmen und kommunale Körperschaften, Freiberufler und Non-Profit-Organisationen und kann mit einer Förderung von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt Firmenfahrzeuge und Privatfahrzeuge von Mitarbeitern laden.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/#
Wer kann den Zuschuss erhalten:
1. Unternehmen
2. Selbstständige
3. Freiberufler
4. Kommunale Körperschaft
5. Unternehmen und Institutionen des öffentlichen Rechts, wie z. B. Handelskammern und Verbände
6. Gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen
KFW 439 wird für Ladestationen auf nicht öffentlich zugänglichen Parkplätzen verwendet. Der Förderhöchstbetrag je Ladepunkt beträgt 900 Euro, der Mindestförderbetrag 9000 Euro, die Mindestförderung beträgt 10 Ladepunkte.
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Kommunen/F%C3%B6rderprodukte/Nachhaltige-Mobilit%C3%A4tskonzepte-(439)/
Wer kann den Zuschuss erhalten?
1. Gemeinden und Landkreise
2. Sie sind rechtlich abhängig von ihrem Unternehmen
3. Kommunaler Zweckverband
Wenn ein Antragsteller allein die Mindestfördersumme von 9.000 Euro nicht erreicht, können sich mehrere Antragsteller zusammenschließen, sofern ein Antragsteller den Antrag annimmt. Dieser wird alleiniger Vertragspartner der KfW.
2023-09-22
LCTC Company nun auf der Förderliste des KFW-Solarstrom für Elektroautos (442) in Deutschland steht!
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass LCTC Company nun auf der Förderliste des KFW-Solarstrom für Elektroautos (442) in Deutschland steht!
2023-09-06
Das LCTC hat für Sie die wichtigsten Informationen über die deutsche Förderpolitik für Käufer von Ladegeräten zusammengestellt (siehe unten):